Datenschutzgesetz DSG
1. September 2023

Was muss ich als Unternehmen umsetzen?

Es braucht eine Datenschutzerklärung - die für die Kunden verständlich, leicht zugänglich und transparent ist. Darin ist festgehalten, welche Daten für welche Zwecke gespeichert und/oder bearbeitet werden. Eine solche Datenschutzerklärung sollte auf der Website öffentlich zugänglich platziert sein.

Datenschutzerklärungen im Internet

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter - siehe EDÖB

Umsetzung Datenschutzerklärung/DSE

Sie können diese DSE umsetzen mit einem vertrauenswürdigen, öffentlich zugänglichen Muster/DSAT.ch-Vorlage-Datenschutzerklaerung-V2.01 - siehe Website des «DSAT Datenschutz Self Assessment Tool».

Das Muster wurde von der Kanzlei VISCHER, bei der die Autorin tätig ist, in Zusammenarbeit mit einer weiteren renommierten Zürcher Kanzlei erarbeitet und ist in Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Datenschutzerklärung, die umfassende Formulierungen für Standard-Bearbeitungstätigkeiten sowie für die Bearbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Website beinhaltet, wobei sie sowohl die Informationspflichten des Schweizer DSG als auch der DSGVO abdeckt.
Das Muster kann von Unternehmen kostenlos heruntergeladen und auf ihre jeweilige Situation angepasst werden und kommt in der Schweiz bereits zum Einsatz.

Aber auch wenn solche Muster oder bestehende Datenschutzerklärungen übernommen werden, sind Anpassungen eigentlich unumgänglich, da jedes Unternehmen eine eigene Organisation sowie eigene Strukturen und Prozesse sowie Produkte und Dienstleistungen hat.

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